Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Fahrpreisnacherhebung (FN), erhöhtes Beförderungsentgelt (EB), Feststellungsbeleg, Tarifverstoß (TV), Rechnung (RE), Unpaid fare collection (UFC-No.).
Wie kann ich die Fahrpreisnacherhebung (FN), erhöhtes Beförderungsentgelt (EB), Feststellungsbeleg, Tarifverstoß (TV), Rechnung (RE), Unpaid fare collection (UFC-No.) zahlen?
Ihre Fahrpreisnacherhebung (FN), erhöhtes Beförderungsentgelt (EB), Feststellungsbeleg, Tarifverstoß (TV), Rechnung (RE), Unpaid fare collection (UFC-No.) bezahlen Sie bequem online auf unserer Webseite über PayPal.
Alternativ überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:
Commerzbank Baden-Baden
IBAN: DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC: COBADEFFXXX
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die13-stellig, beginnend mit „40…“ oder „47…“ sowie 9-stellig beginnend mit „2…“ an.
Wie kann ich meine gültige Fahrkarte vorzeigen?
Ihre gültige Fahrkarte, die Sie bei der Kontrolle nicht vorlegen konnten, können Sie nachträglich bequem über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ auf der Startseite vorzeigen.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre gültige Fahrkarte in unserem Kundenzentrum in Frankfurt am Main, Gutleutstraße 89, vorzuzeigen. Das Kundenzentrum ist Montag bis Freitag von 9-18 Uhr geöffnet, außer an Feiertagen.
Bitte beachten Sie, dass:
- eine Frist für die nachträgliche Vorlage, welche Sie auf Ihrem Beleg finden, einzuhalten ist,
- ein Bearbeitungsentgelt anfällt.
- übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.
Ich möchte meine übertragbare Fahrkarte vorzeigen. Geht das?
Grundsätzlich können wir übertragbare Fahrkarten – gemäß der geltenden Tarifbestimmungen – nachträglich nicht anerkennen. Ausnahmen sind Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs.
Mein eTicket/meine Chipkarte war nicht lesbar. Was soll ich tun?
Ihr eTicket/Ihre Chipkarte war bei der Kontrolle nicht lesbar. Somit konnten die Kundenangaben und Fahrtberechtigungen, die auf dem eTicket gespeichert sind, nicht geprüft werden. Sie haben aber die Möglichkeit das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzuzeigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie das Ticket bequem über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets bzw. Ihrer Chipkarte.
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ hochladen.
Was ist ein eTicket?
Ein eTicket ist eine Fahrkarte, bei der die Fahrtberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einer Chipkarte gespeichert wird. Ein eTicket kann daher elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.
Was passiert, wenn ich mein eTicket/meine Chipkarte verliere oder es/sie gestohlen wird?
Sollten Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte verloren haben oder es/sie wurde entwendet, dann können Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte problemlos durch das ausstellende Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann, je nach Angebot, persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen.
Haben Sie in diesem Zusammenhang eine Fahrpreisnacherhebung erhalten, können Sie das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzeigen. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie diese bequem über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets/Ihrer Chipkarte.
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ hochladen.
Kann meine Fahrpreisnacherhebung auch rechtliche Konsequenzen haben?
Das Beförderungsunternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes entsprechend der jeweiligen Beförderungs- und/oder Tarifbestimmungen. Das Beförderungsunternehmen kann Strafantrag wegen Leistungserschleichung stellen.
Was mache ich, wenn ich die Nummer 13-stellig, beginnend mit „40…“ oder „47…“ sowie 9-stellig beginnend mit „2…“ nicht weiß oder verloren habe?
Sollten Sie die 13-stellig, beginnend mit „40…“ oder „47…“ sowie 9-stellig beginnend mit „2…“ vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Bitte ignorieren Sie die Aufforderungen zur Eingabe der 13-stellig, beginnend mit „40…“ oder „47…“ sowie 9-stellig beginnend mit „2…“. Sie werden dann verbunden.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8-18 Uhr unter Tel. +49 (0)7221 9235-1000
Alternativ können Sie unser Kundenzentrum in Frankfurt am Main, Zugang über Gutleutstraße 89, besuchen. Das Kundenzentrum ist Montag bis Freitag von 9-18 Uhr geöffnet, außer an Feiertagen.
Mein Zug hatte Verspätung. An wen kann ich mich wenden?
Mehr Informationen rund um die Themen Verspätungen und Zugausfälle finden Sie auf bahn.de.
Wie kann ich die im Fernverkehrszug erhaltene Rechnung zahlen?
Ihre Rechnung bezahlen Sie bequem online auf unserer Webseite über PayPal.
Alternativ überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:
Commerzbank Baden-Baden
IBAN: DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC: COBADEFFXXX
Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die Rechnungsnummer an.
Sie können Ihre Rechnung auch in den DB Reisezentren bezahlen.
Welche Fahrkarten/Berechtigungen kann ich nachträglich vorzeigen?
Folgende Fahrkarten/Berechtigungen können Sie uns nachträglich zur Prüfung einreichen:
- BahnCard: dafür benötigen wie nur Ihre BahnCard-Nummer
Fahrkarte:
- Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs,
- alle persönlichen, also auf Ihren Namen ausgestellte Tickets,
- persönliche, auf Ihren Namen ausgestellte, mobile Tickets und Online-Tickets sowie
- eTickets/Chipkarten, die Sie bei der DB erworben haben
- Gültigkeitsbescheinigung: für persönliche, auf Ihren Namen ausgestellte eTicket/Chipkarte, das/die Sie nicht bei der DB erworben haben
Über den Button „Fahrkarten/Berechtigungen vorzeigen“ auf der Startseite können Sie die Informationen hochladen. Wir prüfen den Sachverhalt und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nennen und uns die Verwendung erlauben, dann melden wir uns auch gerne per E-Mail bei Ihnen.
Was mache ich, wenn ich die Rechnungsnummer nicht weiß oder die Rechnung verloren habe?
Sollten Sie Ihre Rechnungsnummer vergessen bzw. verloren haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Bitte ignorieren Sie die Aufforderung zur Eingabe der Nummer. Sie werden dann verbunden.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr unter Telefon 07221 9235 1000
Was bedeutet „Die Forderung ist bereits an ein Inkassounternehmen weitergeleitet“?
Diese Forderung ist bisher nicht vollständig ausgeglichen. Nach Ablauf der Zahlungs- und Mahnfristen werden offene Forderungen zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben.
Ich habe Fragen, Lob, Kritik oder Anregungen zu meiner Reise mit der Deutschen Bahn. An wen kann ich mich wenden?
Antworten auf die häufigsten Fragen und alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf bahn.de.