Fahrpreisnacherhebung

Sie haben eine erhalten. Mit der Ihres Beleges können Sie hier sofort online bezahlen oder Kontakt zu uns aufnehmen.

Häufige Fragen

Ihre bezahlen Sie bequem online auf unserer Webseite über PayPal.

Alternativ überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag auf folgendes Konto:

DB Vertrieb GmbH
Commerzbank Baden-Baden
IBAN: DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC: COBADEFFXXX

Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer als Verwendungszweck die an.


Ihre gültige Fahrkarte, die Sie bei der Kontrolle nicht vorlegen konnten, können Sie nachträglich bequem über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ auf der Startseite vorzeigen.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre gültige Fahrkarte in unserem Kundenzentrum in Frankfurt am Main, Gutleutstraße 89, vorzuzeigen. Das Kundenzentrum ist Montag bis Freitag von 9-18 Uhr geöffnet, außer an Feiertagen.

Bitte beachten Sie, dass:

  • eine Frist für die nachträgliche Vorlage, welche Sie auf Ihrem Beleg finden, einzuhalten ist,
  • ein Bearbeitungsentgelt anfällt.
  • übertragbare Fahrkarten nachträglich nicht anerkannt werden.

Grundsätzlich können wir übertragbare Fahrkarten – gemäß der geltenden Tarifbestimmungen – nachträglich nicht anerkennen. Ausnahmen sind Papierfahrkarten für Züge des Fernverkehrs. 


Ihr eTicket/Ihre Chipkarte war bei der Kontrolle nicht lesbar. Somit konnten die Kundenangaben und Fahrtberechtigungen, die auf dem eTicket gespeichert sind, nicht geprüft werden. Sie haben aber die Möglichkeit das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzuzeigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie das Ticket bequem über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets bzw. Ihrer Chipkarte.
  • Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ hochladen.

Ein eTicket ist eine Fahrkarte, bei der die Fahrtberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einer Chipkarte gespeichert wird. Ein eTicket kann daher elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.


Sollten Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte verloren haben oder es/sie wurde entwendet, dann können Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte problemlos durch das ausstellende Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann, je nach Angebot, persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen.

Haben Sie in diesem Zusammenhang eine Fahrpreisnacherhebung erhalten, können Sie das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzeigen. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:

  • Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie diese bequem über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets/Ihrer Chipkarte.
  • Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Berechtigung vorzeigen“ hochladen.

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Chat

Unser Chat steht Ihnen von Montag bis Freitag von 10-18 Uhr zur Verfügung.

Kontakt

Außerhalb der des Chats haben Sie die Möglichkeit uns eine Nachricht zu senden.